§1 Das Betreten des Verbotenen Waldes ist Schülern jeder Altersstufe strengstens untersagt!
§2 In den Schulgängen darf nicht gezaubert werden.
§3 Die Schüler dürfen ihre Häuser nach 21 Uhr nicht mehr verlassen.
§4 Niemand dar einen der magischen Gegenstände, die auf der vom Hausmeister erstellten Liste aufgeführt sind, im Schulgebäude oder -gelände bei sich haben.
§5 Hogwarts-Schüler und -Schülerinnen der 1. und 2. Klassen dürfen keine Ausflüge außerhalb des Schulgeländes unternehmen.
§6 Ab Beginn der 3. Klasse dürfen Schülerinnen und Schüler an den von der Schule eingeräumten Hogsmeade-Wochenenden, Ausflüge in das nahegelegene Dorf unternehmen, sofern sie die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten bzw. Vormunds vorlegen können. (Ein entsprechendes Genehmigungsformular wird den künftigen Drittklässlern bei Ferienbeginn nach Ablschluss der 2. Klasse mit nach Hause gegeben.)